Rechtsprechung
OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 73/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz auf Grundlage eines Verkehrsunfallgeschehens; Bestimmung der Höhe eines angemessenen Schadensersatzanspruchs; Erstattungsfähigkeit von Attestkosten zur Darlegung gesundheitlicher Beeinträchtigungen; Abzugsfähige Posten ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Schadensersatz auf Grundlage eines Verkehrsunfallgeschehens; Bestimmung der Höhe eines angemessenen Schadensersatzanspruchs; Erstattungsfähigkeit von Attestkosten zur Darlegung gesundheitlicher Beeinträchtigungen; Abzugsfähige Posten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- OLG Celle: Celler Schmerzensgeldsammlung (Rechtsprechungsübersicht)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 04.02.2002 - 20 O 45/98
- OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 73/02
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78
Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung
Auszug aus OLG Celle, 19.12.2002 - 14 U 73/02
Auf den Verdienstausfallschaden sind die ersparten Kosten für Fahrten zur auswärtigen Arbeitsstätte anzurechnen [BGH, NJW 1980, 1787 [BGH 22.01.1980 - VI ZR 198/78] ; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage, Vorb.
- OLG München, 13.08.2010 - 10 U 3928/09
Schmerzensgeldbemessung: Vielzahl von Einzelverletzungen mit außergewöhnlichen …
OLG Celle 14 U 73/02:.Die Beklagte wendet zwar zutreffend ein, dass die Entscheidungen des OLG Celle 22.05.2003 - 14 U 221/02 - und vom 19.12.2002 - 14 U 73/02 - (im übrigen auch die des OLG Karlsruhe vom 24.06.1987 - 1 U 127/86 -) zusätzlich Kopfverletzungen teils mit Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit aufweisen.
- OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 175/07
Berechnung des Haushaltsführungsschadens; Schmerzensgeld bei schweren …
Auch in einer weiteren Entscheidung des Senats vom 19. Dezember 2002 (14 U 73/02;… zitiert bei Jaeger/Luckey, Schmerzensgeld, 4. Aufl. 2008, Rdnr. E 858: zuerkannt ebenfalls 90.000 EUR) lag ein schwereres Verletzungsbild zugrunde, weshalb unter Berücksichtigung der Inflationsrate sich der der Klägerin rd.